Patent: O. Frankenau

Germany 4672

4672. Verbesserungen an einer Geldtasche, mit einem Revolver verbunden, von Oscar Frankenau in Firma Frankenau & Sacki in Nürnberg.

Vom 3. August 1878 ab. Klasse 33.

Zusatz-Patent zu No. 225 vom 2. September 1877.

(Längste Dauer: 1. September 1892.)

Der Drücker liegt bei der neuen Construction in einem Einschnitte des Rahmens der Geldtasche und kann nicht mehr einfach mit dem Finger herunter geschlagen werden. Letzteres geschieht vielmehr mit Hülfe einer gegabelten Stange, welche oben durch ein Scharnier mit einem kleinen Hebel verbunden ist, während sie unten auf dem freien Ende des Drückers aufruht. Eine Feder sucht diese Stange stets nach abwärts zu drücken. Eine an der feststehenden Platte angebrachte Nase hält den Drücker in dem Einschnitte des Bügels.

Drückt man auf den Knopf, welcher an dem oberen Arme des Hebels angebracht ist, so wird die Stange mit grosser Kraft abwärts gedrückt und hebt den Drücker von der Nase weg. Der Hebel schwingt dabei um seine Mittelachse und öffnet die vordere Oeffnung einer Röhre, welche eine Fortsetzung der Revolverläufe bildet. Durch die Feder wird der Hebel in der horizontalen Lage gehalten, bis man den Drücker wieder in den Einschnitt des Bügels einklappt, wodurch die Theile wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren.

Patentansprüche: 1. Die Stange in Verbindung mit dem Hebel, der Feder und der Nase. 2. Die Verlängerungsröhre. 3. Die Hülse zur Aufnahme des Entladers. 4. Die ganze Revolvergeldtasche in ihrer oben beschriebenen Einrichtung.

Das Patent ist erloschen. (Cfr. Ill. Pat.-Bl. Bd. V. S. 103.)