Patent: O. Jones

Germany 11158

PATENTSCHRIFT

1880. — Nº 11158 — Klasse 72.

OWEN JONES in PHILADELPHIA (V. S. A.).

Revolver mit Zügen in der Walzenkammer.

Patentirt im Deutschen Reiche vom 7. Januar 1880 ab.

Die bis jetzt gebräuchlichen, sowohl mit glattem als auch gezogenem Lauf versehenen Revolver sind so eingerichtet, dafs die Kammerwalzen glatt gebohrt sind, welche Einrichtung, bei Revolvern, deren Lauf gezogen ist, auf die Leistungsfähigkeit der Waffe folgendermafsen nachtheilig wirkt.

Bei stattfindender Entzündung der Patrone in der Kammer setzt dıe glatte Bohrung derselben dem, infolge der Entzündung, nach vorwärts getriebenen Geschosse einen geringen Widerstand entgegen, wodurch ein heftiges An‚stofsen des Geschosses gegen die Kanten der durch das Einschneiden von Zügen in dem Lauf entstandenen Felder und eine dadurch bedingte gleichzeitige Hemmung in der Vorwärtsbewegung desselben hervorgerufen wird.

Dieses, allerdings auf einen sehr kleinen Zeitabschnitt sich beschränkende Hemmnits, verbunden mit dem Umstand, dafs die Patrone und hauptsächlich der vordere Theil derselben, also das aus der.Hülse herausragende, verjüngt zulaufende Stück des Geschosses, infolge der glatten Bohrung der Kammer, dieselbe nicht vollkommen ausfüllt, hat zur Folge, dafs an der Verbindungsstelle zwischen Kammerwalze und Lauf Pulvergase entweichen, wodurch die Wirkung des Geschosses beeinträchtigt wird.

Diese Uebelstände zu beseitigen, versieht Erfinder die einzelnen Kammern der Walze mit Zügen.

Beiliegende Zeichnung veranschaulicht in einer Seitenansicht und theilweisem Schnitt durch die drehbare Walze eines Revolvers die eben gekennzeichnete Erfindung.

a bezeichnet die mit einer beliebigen Anzahl von Klammern a¹ versehene Walze; b den gezogenen und in der bisher gebräuchlichen Weise mit der Walze in Verbindung gebrachten Lauf. Die Kammern a¹ sind, wie aus der Zeichnung ersichtlich, mit Zügen a² versehen.

Dadurch nun, dafs diese in die Kammern eingeschnittenen Züge a² den Anfang des ganzen gezogenen Theils der Waffe bilden, ist erreicht, dafs eine Unterbrechung oder Hem-mung des Fluges des Geschosses nach stattge-fundener Entzündung der Patrone in die Kam-mer a⁴, sowie ein Entweichen von Pulvergasen an der Verbindungsstelle c zwischen Wale «a und Lauf b, und ein entsprechender Verlust an treibender Kraft theilweise vermieden wird. Auch ist das sogenannte »Stoßsen« der Waffe auf das geringste Mafs beschränkt.

Noch sei bemerkt, dafs meine Erfindung bei jeder beliebigen Form von Zügen und auf jedes System von Revolvern Anwendung finden kann.

Patent-Ansprruch:

Die Anbringung von Zügen in den Kammern der Kammerwalze an Revolvern.