Patent: P. Mauser

Germany 3903

D.R.P. 3903 vom 9. April 1878.

Neuerungen an Revolvern.

(Zusatz zu D.R.P. 2564 vom 2. März 1878.)

Beschreibung.

Die an dem unter Nr. 2564 patentierten Revolver angebrachten Neuerungen sind auf der beiliegenden Zeichnung dargestellt.

Der Auswerfer soll die folgende Konstruktion, wodurch noch gleichzeitig einige wesentliche Vereinfachungen des ganzen Revolvers erzielt werden können, erhalten.

Über den Walzenbolzen l³ ist die aus einem Stück hergestellte Büchse l⁷ geschoben, welche an ihrem Flantschenteil beschaffen ist, wie früher beschrieben worden. Die Feder ist ebenfalls unverändert. Auch ein eingesprengter Keil, der sich in einer Nut der Walze L schieben lässt, ist gerade wie früher vorhanden.

Der hintere Teil der Büchse ist aber mit Zähnen versehen, welche der einfachen Herstellung wegen eingedreht sind. In diese Verzahnung greifen die Zähne des Hebels R, der sich um den Bolzen r dreht.

Fasst man denselben an seinem Auge r¹, welches sich dicht an den Bügel heranlegt, und dreht ihn in der Richtung des Pfeiles, so kommen seine Zähne in Eingriff mit den Zähnen der Büchse und des Auswerfers. Die Zähne des Hebels dürfen in der anderen Stellung noch nicht in Eingriff mit den Zähnen des Auswerfers sein, weil man sonst den Verschluss, den der Hebel gleichzeitig bildet, nicht öffnen kann. Die beiden Gehäuseteile J¹ und J werden nämlich dadurch von dem Hebel R zusammengehalten, dass ein an demselben angebrachter, nach dem Radius r gekrümmter Haken r³ unter das Gehäuse J greift. Eine kleine Feder r⁴ drückt ihn stets gegen das Gehäuse. Diese Feder liegt in einem Ausschnitt der Nase r⁵.

Nachdem man durch Zurückschlagen des Hebels R um so weit, dass der Verschluss geöffnet ist, die beiden Gehäuseteile in ihrem Drehpunkt i öffnen kann, so dass die Stossplatte i³ vor der Walze weggedreht ist, schiebt man den Auswerfer durch weiteres Zurückschlagen des Hebels R aus der Walze hervor und lässt die Patronen in die Hand fallen. Der Hebel wird dabei so weit zurückgeschlagen, dass sein Rücken gegen die Fläche w anliegt.