Germany 102624
PATENTSCHRIFT
— Nº 102624 —
KLASSE 72: Schusswaffen, Geschosse, Verschanzung.
Fräulein VALERIE SCHLAPAL in ZÜRICH.
Revolver mit zweiseitig abgeflachter Walze.
Zusatz zum Patente M 98382 vom 2. November 1897.
Patentirt im Deutschen Reiche vom 5. März 1898 ab.
Längste Dauer: 1. November 1912.
Den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet eine Verbesserung des durch Patent Nr. 98382, Anspruch 2, geschützten Revolvers mit vier Patronenlagern unter Anwendung einer durch die Patentschrift Nr. 17097 bekannt. gewordenen Anordnung.
Die vorliegende Waffe unterscheidet sich von der des Haupt-Patentes dadurch, dafs sie nur einen Hammer besitzt, wodurch sie nicht allein handlicher, sondern auch ihre Herstellung billiger wird.
Die Waffe besteht aus dem Rahmen A mit der um die Achse C drehbaren, zweiseitig abgeflachten Walze B mit vier. Patronenlagern b¹, die sich mit den Laufbohrungen a decken.
Der für beide Läufe vorgesehene Hammer E ist in folgender Weise eingerichtet:
Er besitzt einen Kopf e, in welchem der am hinteren Ende mit Schraubengängen f (Fig. 4, 5 und 7) versehene Bolzen F, welcher den Schläger f¹ trägt, drehbar gelagert ist. Im Rücken g des Schlofsgehäuses G ist ein federnder Stitt H derart angeordnet, dafs er beim Spannen des Hammers in einen der Schraubengänge f des Bolzens F eintritt. Da der Stift H seitlich unbeweglich ist, so erhält der Bolzen F beim Spannen des Hammers, d.h. wenn derselbe aus der in Fig. 4 dargestellten Lage in die nach Fig. 5 gelangt, eine Drehung um 180°, so dafs der Schläger f¹, der vorher hinter dem oberen Schlagstift J lag, nunmehr hinter den unteren Schlagstift X zu liegen kommt, denselben daher beim Vorschnellen trifft und somit die untere Patrone abfeuert.
Beim nächsten Spannen des Hammers wird der Bolzen F wieder um 180° gedreht, so dafs der Schläger f¹ dem oberen Schlagstift J gegenüberliegt.
Damit beim Vorschlagen des Hammers der Bolzen F durch den Stift A nicht wieder zurückgedreht werden kann, ist der Bolzen F am Hinterende mit einem Zahnkranz f² versehen, in dessen Lücken nach jeder Drehung des Bolzens eine Federklinke L (Fig. 7) einspringt.
Die übrigen Theile des Schlosses sind wie bei anderen Revolvern eingerichtet.
Zum Laden nimmt man die Walze B entweder nach Entfernen des Bolzens C aus dem Rahmen A heraus, oder man dreht sie in die in Fig. 2 dargestellte waagrechte Lage, in welcher sich die Patronen leicht von hinten in die Walze einschieben lassen.
Das Einschieben bezw. Ausstofsen der inneren, d. h. der Drehachse C der Walze B zunächst liegenden Patronen wird im vorliegenden Falle durch eine im Rahmen A befindliche Aussparung A! (Fig. 1 und 2) ermöglicht.
Der Waffe ist ein in den Griff a¹ eingeschraubter Schraubenzieher M beigegeben.
Patent-Anspruch:
Eine Ausführungsform des Revolvers nach Patent Nr. 98382, dadurch gekennzeichnet, dafs das auf einander folgende Abfeuern der in der jeweilig oben liegenden Walzenhälfte befind-lichen Patronen durch einen einzigen Ham-mer (E) geschieht, in dessen Kopf (e) ein mit Schraubengängen versehener Bolzen (F), der vorn den Schläger (f¹) trägt, drehbar gelagert ist und in einen dieser Schraubengänge beim Spannen des Hammers ein Stift (H) eintritt und den Bolzen um 180° dreht, so dafs derselbe mit seinem Schläger (f¹) abwechselnd au! den einen oder den anderen der beiden Zündstifte (J und K) schlägt.