Germany 59662
PATENTSCHRIFT
— Nº 59662 —
KLASSE 72: Schusswaffen und Geschosse.
Firma WEBLEY & SON in BIRMINGHAM (England).
Einrichtung zum Festhalten der Walze beim Ausstofsen der Patronenhülsen bei Gelenkrevolvern.
Patentist im Deutschen Reiche vom 3. April 1891 ab.
Nachfolgend geschilderte Einrichtung bezieht sich auf Neuerungen an Revolvern und hat den Zweck, die Walze dieser Waffe: während des Ausziehens oder Ausstofsens der verfeuerten Patronen festzuhalten, ohne jedoch dieselbe in feuerfertigem Zustande an jener Drehung zu hindern, in welche sie durch bereits bekannte Vorrichtungen versetzt wird, um während der Abgabe der sechs Schtisse immer wieder eine geladene Patronenkammer vor den Hintertheil des Laufes zu bringen.
Ferner sind die verschiedenen Ausführungen dieser Einrichtung so construirt, dafs sie diesen eben erwähnten Zweck auf selbstthätigem Wege erreichen, was aus ihren nachfolgenden Einzelbeschreibungen hervorgeht.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines Webleyschen Revolvers, welcher geschlossen und zum Feuern fertig ist.
Fig. 2 zeigt die nöthigen Ansichten der Einzeltheile einer Festhaltevorrichtung, wie solche bei den Fig. 1, 3 und 4 zur Verwendung kommt.
Fig. 3 zeigt den Revolver geöffnet zum Laden oder Entfernen der Patronenhülsen.
Fig. 4 zeigt die aus Hülse b herausgenommene Walze.
Fig. 5, 6, 7, 8 und g stellen noch verschiedene Ausführungen der Festhaltevorrichtung der Walze dar.
Um nun das beabsichtigte Festhalten der Walze auf oben erwähnte Weise zu erreichen, sind mehrere Vorrichtungen’ ausgeführt, von denen jede einzelne zu diesem Zweck am Revolver angebracht werden kann.
Zunächst wird die Wirkungsweise der bei den Fig. 1, 3 und 4 verwendeten und in Fig. 2 in ihren Einzeltheilen dargestellten Festhaltevorrichtung geschildert.
Sie besteht aus dem eigentlichen Festhalter i, der in Fig. 2 in drei Ansichten dargestellt ist, und aus dem Handhebel k, den ebenfalls Fig. 2 in Seitenansicht und Aufrifs zeigt.
Ersterer, i, ist seitlich am umklappbaren Theil c des Revolvers beweglich. befestigt, Fig. 1ı und 3, und zwar so, dafs er mit seinem im rechten Winkel stehenden Theil i¹, Fig. 2, wenn es nöthig ist, hinter Bund g greifen kann, Fig. 1 und 3, wodurch dann ein Festhalten der Walze a erreicht wird, da Bund g durch Hülse h mit Walze a fest verbunden ist.
Um nun dieses Eingreifen des Theiles i¹ hinter Bund g und das damit verbundene Festhalten des Cylinders selbstthätig zu machen, d. h. dasselbe: durch das zum Entfernen der Patronenhülsen nöthige Umklappen des Revolvers um Scharnier A selbst herbeizuführen, ist im Scharnier A seitlich der in Fig. 2 dargestellte Handhebel k dreiibar angebracht, Fig. 1, 3 und 4, und zwar so, dafs sich seine Nase k² sowohl an die Curve i³, als auch an die Nase i² vom Festhalter i anlegt und in dieser Stellung durch Stift k¹ völlig festgehalten wird.
Gleichzeitig ist dieses jene Stellung, welche die ganze Festhaltevorrichtung einnimmt, wenn der Revolver geschlossen zum Feuern fertig ist, Fig. 1, und in welcher die Walze, wie schon erwähnt, zum Drehen frei sein mufs; infolge dessen darf Theil i¹ des Festhalters i nicht hinter den Bund g greifen, was dadurch erreicht wird, dafs sich in dieser Stellung Festhalter i mit seiner Nase i³ an die festliegende Nase k² des Hebels k anlegt. Dadurch erleidet Festhalter i um seinen Befestigungspunkt eine Drehung, die seinen Theil i¹ von dem Bund g entfernt.
Sollen nun die abgefeuerten Patronen aus der Walze mit Hand oder durch eine be-kannte, selbstthätig wirkende Ausstofsvorrich-tung (wie dies hier der Fall ist) entfernt werden, so gleitet durch das Umklappen des Laufes mit Walze und Theil c die Curve i³ des Festhalters i auf Nase k² und drückt vermöge ihrer Construction Halter i nach oben, wodurch sich Theil i¹ hinter Bund g legt und das beabsichtigte Festhalten der Walze bewirkt, Fig. 3.
Gleichzeitig entfernt sich bei dieser Umklappung auch Nase i² von k².
Will man die Walze behufs Reinigung ganz abnehmen, so drückt man Handhebel A nach aufwärts, bis seine Nase k² an Nase i² von i stöfst, wodurch eine Abwärtsbewegung dieses Theiles und somit ein Entfernen desselben von Bund g herbeigeführt und die Walze zum Herausziehen freigegeben wird, Fig. 4.
Aus dieser Stellung wird Hebel k, wie leicht einzusehen ist, durch das Zurückklappen des Laufes selbst mittelst Nase i² wieder in seine alte Lage gebracht.
Der bei den nachfolgend geschilderten Vorrichtungen ebenfalls mit dem Namen »Festhalter« benannte und, wenn nöthig, besonders gezeichnete Arm wirkt in allen folgenden Fällen ebenso wie der oben beschriebene Arm i durch seinen im rechten Winkel zum Arm angebrachten Theil (Nase), welcher sich hinter Bund g legen kann.
Bei der Vorrichtung in Fig. 5 wird der Festhalter durch den Theil l gebildet, welcher mittelst l¹, Fig. 5a, hinter Bund g greift. Die hier am Scharnier selbst sitzende Nase n hat bei geschlossenem Revolver denselben Zweck wie Nase k² in Fig. 1.
Bei geöffneten, d. h. aufgeklapptem Revolver wird jedoch hier Theil l¹ durch die Feder m, welche auf den Ansatz l³ von l nach abwärts drückt, hinter Bund g geprefst und zum Abnehmen der Walze durch einen Fingerdruck an l³ nach oben von Bund g entfernt.
Die Vorrichtung in den Fig. 6 und 7 entspricht der in den Fig. 1, 3 und 4, nur wird hier, um die Walze bei geöffneter Stellung, Fig. 7, freizugeben, Nase p durch einen entsprechenden Fingerdruck auf p¹ von o entfernt, so dafs Theil o (der Festhalter) durch einen Druck auf o¹ nach oben mit Bund g aufser Eingriff kommt.
Stift p², Fig. 7b, welcher in einem Schlitz des Bügels geführt wird, hat hier denselben Zweck wie Stift k¹ bei den Fig, 1, 3 und 4.
Bei der Vorrichtung in Fig. 8 wirkt der Festhalter q nicht wie bei den vorhergehenden Constructionen nach ab-und aufwärts, sondern durch Bewegung nach der Seite hin und ist zu diesem Zweck durch Oese q¹ und Feder r am Revolvertheil c federnd befestigt.
Die Stifte s¹ und s² wirken auf abgeschrägte Flächen vom Festhalter q, und Stift s² hat den Zweck, bei geschlossenem Revolver den Halter von Bund g zu entfernen, während bei geöffneter Stellung Stift s¹ ein Anpressen des Halters an Bund g bewirkt.
Soll die Walze a abgenommen werden, so ist Theil c mit Lauf und Walze so weit nach unten geklappt, dafs Stift s¹ im Ausschnitt q¹ von q sich befindet, sonach Festhalter q durch einen Druck auf denselben bei q² nach innen von dem Bund g entfernt werden kann.
Bei der Vorrichtung in Fig. 9 bringt an Stelle der drehbaren Nasen eine am Scharnier sitzende gebogene Feder u die beschriebenen Wirkungen hervor, und wird bei geöffneter Stellung die Walze durch einen Druck nach aufwärts auf t² freigegeben.
Bei allen diesen in den Fig. 5 bis g dargestellten und oben in ihren Hauptpunkten geschilderten Festhaltevorrichtungen werden ihre Wirkungsweisen wie bei der Vorrichtung in den Fig. 1 bis 4 auf selbstthätigem Wege herbeigeführt, d. h., wie schon eingangs erwähnt, durch das Um-und Zurückklappen des Revolvers. Diese Bewegung ist bei diesen Gelenkrevolvern so wie so erforderlich, um die Patronenhülsen bequem entfernen zu können, und wird bei dieser Erfindung in vortheilhafter Weise dazu benutzt, auch das Festhalten der Walze auf mechanisch selbstthätigem Wege zu erreichen.
Nur um bei geöffnetem Revolver die Walze zum Abnehmen freizugeben, ist eine Handhabung dieser Vorrichtungen nöthig, welche darin besteht, dafs man entweder den Handhebel k¹ p¹, Fig. 1, 3, 4, 6 und 7, oder den Festhalter selbst, Fig. 5 bis 9, auf die bereits geschilderten Arten bewegt und dadurch ein Freigeben der Walze bezweckt.
Patent-Anspruch:
Einrichtung zum Festhalten der Walze beim Ausstofsen der Patronenhülsen bei Gelenkrevolvern, bestehend aus einem am umklappbaren Theil des Revolvers drehbar befestigten Arm (Festhalter) (i l o q t), dessen rechtwinklig gebogener Theil bei aufgeklapptem Revolver hinter einen Bund (g) der Walze greift und durch einen Hebel (k bezw. p) oder durch Nasen, Stifte, Federn u. s. w., welch letztere Theile am Scharnier des Revolvers unbeweglich oder drehbar befestigt sind, selbstthätig zur Wirkung gebracht und theilweise durch diese Stücke oder auch durch directen Druck von Hand ausgelöst werden kann, zum Zweck, im ersteren Falle die Walze festzuhalten, im letzteren Falle dieselbe behufs Abnahme freizugeben.