Patent: H. A. Silver & W. Fletcher

Germany 35952

PATENTSCHRIFT

— Nº 35952 —

KLASSE 72: Schusswaffen und Ügeschosse.

HUGH ADAMS SILVER und WALTER FLETCHER in LONDON.

Patronenauswerfer.

Patentirt im Deutschen Reiche vom 10. October 1885 ab.

Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht in einer Anordnung, welche dazu dient, die leeren Patronenhülsen selbstthätig aus den Revolverpistolen hinauszuwerfen, und zwar durch directes Aufschlagen des Hahnes auf eine am Gehäuse der Pistole drehbar befestigte Metallplatte oder einen Riegel, so dafs, wenn die abgefeuerte Patrone herumgedreht und eine neue Patrone an deren Stelle gebracht ist, die leere Hülse plötzlich in dem Augenblick herausgestofsen wird, in welchem die zum Abfeuern bereite Patrone vom Hahn den Schlag erhält.

Zu diesem Behufe versehen die Erfinder das hintere Ende des Revolvergehäuses mit einem Schlitz, durch welchen sie einen Stift von oben her einführen. Dieser Suft bildet einen Drehpunkt, um welchen sich ein Riegel in einer Richtung, wenn er durch den Hahn getroffen wird, bewegen und durch eine Feder wieder in seine ursprüngliche Lage gebracht werden kann.

Der Riegel hat ein nach unten zu vorstehendes Blatt, welches so geformt ist, dafs beim Passiren der leeren Patronenhülsen (durch die gewöhnliche Rundbewegung des Cylinders veranlafst) die Kante des Blattes unter den Rand der leeren Patronenhülsen greift, und wenn beim Abfeuern der Hahn auf den Riegel aufschlägt, so wird die leere Hülse sofort aus dem Cylinder hinausgeworfen; dasselbe Spiel wiederholt sich bei jedem folgenden Feuern.

Der Hahn kann, mit dem Schlagsüft ein Stück bildend, von gewöhnlicher Construction sein, aber letzterer kann auch getrennt und im Hahn ruhend angebracht sein, sodafs er mittelst eines seitlichen Stiftes in die Ruhe-oder Sicherheitsstellung gesetzt werden kann.

Fig. 1 der beiliegenden Zeichnung ist ein gewöhnlicher fünfläufiger Revolver, dessen Cylinder in Fig. 2 dargestellt ist.

Der hintere Theil des Gehäuses A. enthält einen Schlitz, in welchen ein Schraubstift C eingeführt ist; ein Riegel B ist durch den genannten Schraubstift am Gehäuse befestigt, um welchen er sich dreht, wenn die Nase D des Hahnes E an ihn anschlägt, während der Schlagstift im Begriff ist, eine geladene Patrone, welche diesem durch die übliche Drückerklinke gegenübergebracht ist, abzufeuern. G ist das Blatt des Riegels B, dessen Rand auf einen Theil J (durch Wegschneiden der äufseren Peripherie der Hinterwand des Cylinders erhalten) aufruht und folglich unter den Rand H der Patronenhülse greift, um diese auszustofsen. Der Riegel B wird: durch eine Feder K in Stellung erhalten, welche an der Seite des Gehäuses A befestigt ist und ein Glied L besitzt, welches sich gegen den Riegel legt, um das Blatt G in Berührung mit der Hinterwand des Cylinders zu halten, ausgenommen, wenn die Nase D des Hahnes an den Riegel, wie oben näher beschrieben, schlägt.

M ist die gewöhnliche Einstecköffnung, welche, wie in Fig. 1 gezeigt, geöffnet wird, um den Cylinder in bekannter Weise zu laden, und wenn das selbstthätige Herausstofsen der leeren Hülsen nicht erwünscht ist, so kann die Einstecköffnung gegen das hintere Ende der Patronenhülse geschlossen werden, um diese auf gewöhnliche Weise zurückzuhalten, da der Verschlufs gegen das Herausstofsen Widerstand leistet.

Es ist gesagt worden, dafs der Riegel B in eine Vertiefung sich einpafst, aber es können auch andere Vorkehrungen getroffen werden, um besagten Riegel B auf dem Gehäuse A zu befestigen, und die Feder K kann abweichend, wie oben ausgeführt, angebracht werden.

In Fig. 3 dreht sich der Riegel B. am Gehäuse A um Stift C, und eine Feder K ist auf der Schildplatte befestigt, um das freie Ende derselben hinter dem Riegel B vorzudrücken, wie es mit Bezug auf Fig. 1 erläutert wurde.

Wenn es nicht nothwendig ist, die leere Patrone herauszuziehen, so kann der Riegel B um seinen Drehpunkt C seitwärts, wie Fig. 4 veranschaulicht, verschoben werden, so dafs das Blatt vom Rande der Patronenhülse frei wird.

Fig. 5, 6, 7 und 8 stellen andere abgeänderte Anordnungen der Feder dar. In Fig. 5; it K eine Schraubenfeder und wirkt gegen einen Ansatz des Stiftes P, welcher an dem Riegel angebracht ist.

In Fig. 6 ist das Glied L der Feder nicht im Winkel gebogen, wie in Fig. 1, sondern einfach fortgelassen.

In Fig. 7 ist die abgeänderte Form der Feder aus der Zeichnung ohne Weiteres ersichtlich.

In Fig. 8 ist die Feder K auf einer der Schlofswangen Q des Revolvers befestigt.

Der Zweck der Feder besteht in allen Fällen darin, den Riegel in seine ursprüngliche Lage zurückzuführen, so dafs das Blatt G stets unter den Rand der nächstfolgenden Patronenhülse eingreifen kann.

Fig. 9 stellt einen Revolver dar, dessen Hahn mit in demselben lose angebrachten Schlagstift F versehen ist, welcher durch einen seitlichen Suft R in der Sicherheitsstellung gehalten werden kann, indem er in den Ausschnitt S, Fig. 10, eingeführt wird, um so den Schlagstift zurückzuhalten.

Dieser Sicherheitsschlagstift bietet den Vortheil, dafs kein Unglück passiren kann, wenn etwa volle Patronen im Revolver stecken bleiben, falls die Person, welche die Waffe benutzt, die Einstecköffnung geschlossen hält und dadurch in der beschriebenen Weise das Auswerfen der Patronenhülsen verhindert.

Patent-Anspruch:

Die Anordnung eines Patronenauswerfers, bestehend aus einem Riegel B, welcher sich als zweiarmiger Hebel um einen Stift C bei jedesmaliger Schlagbewegung des Hatınes dreht und mit seinem Blatt G jedesmal, wenn ein Schufs abgefeuert wird, eine leere Patronenhülse herauswirft, und def auch verschoben werden kann, um auf Wunsch das selbstthätige Auswerfen der Patronenhülsen zu verhindern.