Patent: J. H. Wessen

Germany 19705

PATENTSCHRIFT

— Nº 19705 —

KLASSE 72: Schusswaffen und Geschosse.

JOSEPH HAWES WESSON in SPRINGFIELD (Mass. V.)

Neuerungen an Revolverschlössern.

Patentirt im Deutschen Reiche vom 25. December 1881 ab.

Der Zweck der Erfindung ist, die Arretirung des Patronencylinders bei Repetirgewehren und Revolvern unabhängig zu machen von dem Abzug.

Fig. ı der beiliegenden Zeichnung ist eine Seitenansicht mit theilweisem Durchschnitt;

Fig. 2 eine Detailzeichnung hervorragender Theile.

Der Gegenstand der Erfindung ist in vorliegendem Falle an einem Sechskammer-Revolver gezeigt. 4 bedeutet den Rahmen, in welchem die sich drehende Patronenkammer und die Schlofsconstruction eingeschlossen sind; 2 ist die Kammer seibst, 1 der Lauf. Der Abzug des Revolvers ist mit 3. bezeichnet und dreht sich in dem Rahnien um Punkt 5. Die Stücke 9 und ı9 wollen wir als vordere und hintere Stange bezeichnen, da sie die bei Gewehrschlössern sonst gebräuchliche Stange repräsentiren. Der Abzug 3 bewegt mit seinem rückwärtigen Ende die Stange 19 und kommt bei gespanntem Hahn in Contact mit 9; er ist aufserdem geschlitzt, damit das Cylinderarretirungsstück 6 hindurchgreifen könne. Die Lage dieses Stückes 6 ist aus der Fig. 1 und dessen Gestaltung aus Fig. 2 besonders erkenntlich. Dasselbe wird bei 7 festgehalten, federt aber nach oben und trägt bei 18 eine Erhöhung, die je nach der Stellung der übrigen Schlofstheile in die Vertiefung 17 des Patronencylinders eingreift. Andererseits geht das durch den Abzug hindurchreichende Stück von 6 bis unter die hintere Stange g nieder und steht bei 15, Fig. 2, unter einem Finger x des Stückes 9, welches Stück sich um Punkt 14 drelit.

Auf dem oberen, rückwärtigen Ende des Stückes 9 ist ein Zahn, wie gewöhnlich, zur Arretirung des Hahnes angebracht und an dem unteren Ende des Hahnes selbst ein correspondirender, aber an sich eigenthümlich geformter Ausschnitt. Zunächst bedeutet 11 den arretirenden Zahn; im Ausschnitt 12 ist eine kurze Steigung, welche etwa auf halbem Wege nach dem zweiten Arretirungszahn 13 leicht unterbrochen wird, und unter der Stange g liegt die Feder 21, welche den Contact zwischen der Stange 9 und dem unteren Theil des Hahnes in jeder Position sichert.

In der Lage des Schlosses, die die Fig. 1 darstellt, hält die Feder 21 die Stange 9 dicht an dem unteren Theil des Hahnes und der Finger x der Stange 9 fibt keinen Druck auf die Arretirung 6, so daß die Erhöhung ı8 in die Aussparung 17 des Patronencylinders eingreift. Wenn aber der Abzug nach rückwärts gezogen wird, so hebt die vordere Stange ı9, die sich in dem rückwärtigen Ende des Abzuges lagert, den Hahn nach rückwärts bis in sogen. halbe Ruhe. Auch im dieser Lage bleibt der Patronencylinder noch von dem Punkt 18 arretirt. Wenn aber die vordere Stange ı9 mittelst des Abzuges noch weiter gehoben, d.h. der Hahn noch weiter nach rückwärts gedreht wird, so gleitet der Zahn der hinteren Stange 9 auf der Erhöhung 12 des beschriebenen Ausschnittes und drückt mit seinem Finger x, wie in Fig. 2 bis 15 angegeben, die Arretirung 6 niederwärts, so dafs 18 aufser Verbindung mit 17 tritt und mittelst 22, das sich ebenfalls auf den Abzug lehnt, die theilweise Umschiebung des Patronencylindess statthat.

Wenn die Rückwärtsbewegung des Hahnes fortgesetzt wird und der Zahn von 9 in 13 eingreift, wird die Auflage frei und ı8. tritt wiederholt in die nächste, beim Cylinder mit 17 bezeichnete Vertiefung.

Nach dieser Construction kann die Arretirung und bezw. Bewegung des Cylinders auch ohne den Abzug bewirkt werden.

Patent-Anspruch:

Bei Schufswaffen mit sich drehenden Patronencylindern die Verbindung des Hahnes mit der Cylinderarretirung durch die mit einem Finger x versehene Stange 9 und das zur Arretirung selbst dienende Stück 6, welches tmittelst der Stange 9 unabhängig vom Abzug des Gewehres bewegt wird.