Patent: O. Frankenau

Germany 4672

PATENTSCHRIFT

1878. — Nº 4672 — Klasse 33.

OSCAR FRANKENAU, in Firma FRANKENAU & SACKI in NÜRNBERG.

Verbesserungen an einer Geldtasche, mit einem Revolver verbunden.

Zusatz-Patent zu No. 225 vom 2, September 1877.

Patentitt im Deutschen Reiche vom 3. August 1878 ab.

Längste Dauer: 1. September 1892.

Der Drücker liegt bei der neuen Construction in einem Einschnitte des Rahmens der Geldtasche und kann nicht mehr einfach mit dem Finger herunter geschlagen werden. Letzteres geschieht vielmehr mit Hülfe der gegabelten Stange a, welche oben durch ein Scharnier mit dem kleinen Hebel b verbunden ist, während sie unten auf dem freien Ende des Drückers aufruht. Eine Feder c sucht diese Stange stets nach abwärts zu drücken. Die an der feststehenden Platte d angebrachte Nase e hält den Drücker in dem Einschnitte des Bügels.

Drückt man auf den Knopf, welcher an dem oberen Arme des Hebels b angebracht ist, so wird die Stange a mit grofser Kraft abwärts gedrückt und hebt den Drücker von der Nase weg. Der Hebel b schwingt dabei um seine Mittelaxe und öffnet die vordere Oeffnung der Röhre f, welche eine Fortsetzung: der Revolverläufe bildet. Durch die Feder c wird der Hebel b in der horizontalen Lage gehalten, bis man den Drücker wieder in den Einschnitt des Bügels einklappt, wodurch alle Theile wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren.

Man kann den beschriebenen Revolver auch unabhängig vom Portemonnaie verwenden.

Auf der Deckelplatte des Portemonnaies ist die federnde Hülse g angebracht, in welcher der Entlader h steckt.

Patent-Ansprüche:

1. Die Stange a in Verbindung mit dem Hebel b, der Feder c und der Nase e, wie beschrieben und in der beiliegenden Zeichnung darge-stellt.

2. Die Verlängerungsröhre f.

3. Die Hülse g zur Aufnahme des Entladers 2.

4. Die ganze Revolvergeldtasche in ihrer oben beschriebenen Einrichtung.