Patent: Paul Reuss

Germany 78770

PAUL REUSS in STUTTGART. . Vorrichtung zum Feststellen der Trommel bei Revolvern.

Fatentirt im Deutschen Reiche vom 13. März 1894 ab.
Der Zweck der vorliegenden Erfindung ist, die Revolvertrommel nach beiden Drehseiten festzustellen, derart, dafs dieselbe nur beim Spannen des Hahnes weiterbewegt wird, dagegen sich nicht selbstthätig drehen oder von Hand bewegt werden kann, ausgenommen, wenn zum Zwecke des Ladens die Ladeklappe geöffnet wird.

Die Neuerung ist in der beiliegenden Zeichnung in den Fig. 1 bis 6 dargestellt.

Das eine Ende des Winkelbügels D greift mit dem Zahn d in Vertiefungen b der Revolvertrommel B ein und hält dieselbe so fest, dafs sie sich weder vorwärts noch rückwärts bewegen kann. Die Auslösung des Winkelhebels D zum Zwecke der Fortbewegung der Trommel B wird durch den Hahn C bewirkt , indem dessen Nocke c in bekannter Weise von unten an die am anderen Ende des Winkelbügels D befindliche Nase dl andrückt, dadurch den Bügel D an einem Ende hebt und dessen Ende d aus den Vertiefungen b der Revolvertrommel B bringt. Sobald der Hahn C seine Ruhelage wieder einnimmt, schnappt die Nase d wiederum in die nächste Vertiefung b der Trommel B ein. Beim Oeffnen der Ladeklappe A1, d. h. beim Drehen
derselben um den Zapfen a2 gleitet das zugespitzte Ende a1 der Klappe in dem schräg liegenden Schlitz D1 des Winkelbügels D und dreht letzteren so weit, dafs seine Nase d aufser Eingriff mit den Einkerbungen b der Trommel B kommt. Letztere kann dann gedreht werden. Beim Schliefsen der Ladeklappe A1 wird der Bügel D durch die Feder f wieder zurückbewegt bezw. die Nase d in eine der Einkerbungen b eingedrückt und die Revolvertrommel B festgehalten.

Patent-Anspruch:

Vorrichtung zum Feststellen der Trommel bei Revolvern, gekennzeichnet durch einen unter dem Einflufs einer Feder (f) und der Nase (c) des Hahnes stehenden dreischenkligen Bügel (DJ, dessen Zahn (d) in scharfkantige Einkerbungen (b) der Revolvertrommel (B) eingreift Und letztere an einer Drehung in beiden Richtungen so lange verhindert, biS beim Oeffnen der Ladeklappe (A1), deren Nase (a1) in dem schräg liegenden Schlitz (Dl) des Bügels (DJ gleitet, letzterer so weit gedreht wird, dafs sein Zahn (d) aufser Eingriff mit der Trommeleinkerbung (b) kommt.