Germany 41728
PATENTSCHRIFT
— Nº 41728 —
KLASSE 72: Scutsswafren und Geschosse.
HENRY A. SCHLUND in KYNOCH GUN FACTORY
(Aston Cross, Birmingham, England).
Neuerung an dem unter No. 35720 patentirten Revolverschlofs.
Patentirt im Deutschen Reiche vom 13. Mai 1887 ab.
Die vorliegende Erfindung betrifft im wesentlichen Abänderungen an dem unter No. 35720 patentirten Revolverschlofs, von denen indessen einige auch bei gewöhnlichen Pistolen Anwendung finden können.
Diese Abänderungen bestehen zunächst in einer Sicherheitsvorrichtung am Verschlufsriegel und Hahn, durch welche erzielt wird, dafs der letztere nur dann feuern kann, wenn der Lauf mit dem Gehäuse richtig verbunden ist. Ferner ist der zum Spannen des Hahnes dienende Hebel innerhalb des Abzugsbügels angeordnet und die Auslösung des Spannhebels erfolgt unter Vermittelung der von der Brust des Hahnes beeinflufsten Spannklinke.
Auf beiliegender Zeichnung zeigt Fig. 1 einen mit diesem Schlofs versehenen Revolver im Längsschnitt, den Hahn im Ruhezustande vorausgesetzt. Fig. 2 ist eine obere Ansicht des Revolvers, Fig. 3 ein Längsschnitt mit gespanntem Hahn; Fig. 4 zeigt den Revolver mit zurückgeschlagenem Lauf, Fig. 5 die Endansicht der Walze, Fig. 6 einen Schnitt nach A-B, Fig. 3, Fig.7 den Abzugsbügel mit den daran befestigten Theilen des Schlosses, während die übrigen Figuren Einzelheiten des Schlosses veranschaulichen.
Wie im Patente No. 35720 beschrieben, sind die Haupttheile des Schlosses, nämlich der Hahn i, Fig. 8 und 9, und der Spannhebel l, Fig. 16 und ı7, mit dem Abzug a, Fig. 14 und ı5, der Spannklinke c, Fig. 20 und 21, und der Klinke d, Fig. ı8 und ı9, zum Drehen der Walze e mittelst der am Auszieher g angeordneten Schaltzähne f, Fig. 24 und 25, in dem Abzugsbügel k, Fig. 10 und 11, in der besonders aus Fig. 7 ersichtlichen Weise gelagert. Während jedoch nach dem Patente No. 35720 der Hahn i in gespannter Lage durch eine direct auf ihn wirkende Klinke ge-halten wird, vermittelt jetzt der Spannhebel I und die Spannklinke c diese Sicherung, indem der Spannhebel l beim Zurückziehen mittelst einer Nase hinter die Nase m¹ der gleichfalls drehbar im Abzugsbügel k gelagerten Klinke m, Fig. 22 und 23, fafst, Fig. 3.
Beim Spannen des Hahnes dreht sich der untere Schenkel der Spannklinke ce nach links, so dafs der mit Stift versehene Riegel o demgemäls nachgeben kann, wenn die Nase des Spannhebels l sich über diejenige der Klinkem schiebt, Fig. 3. Beim Abfeuern wird nun mittelst des Abzuges a lediglich der untere Schenkel der Klinke ce nach rechts verschoben, so dafs die Klinke c den Hahni freigiebt, der dann unter der Einwirkung der Feder h nach vorn schlägt. Hierbei gleitet die Brust i³ des Hahnes an der Klinke c entlang, dreht dieselbe noch weiter, so dafs schliefslich das untere Ende der Klinke den Stift des Riegels o trifft, letzteren nach rechts verschiebt und dadurch die unter dem Einflufs der Feder n stehende Klinke m gleichfalls so weit nach rechts drückt, dafs dieselbe die Nase des Spannhebels l freigiebt. Letztere schnellt nun unter dem Einflufs des zweiten Schenkels der Feder h, welcher auf den gleichfalls im Abzugsbügel gelagerten, die Klinke d beeinflussenden Hebel b, Fig. 12 und 13, wirkt, wieder nach abwärts. Der Hebel b, welcher seiner Wirkung nach genau dem im Patente No. 35720 mit J bezeichneten Hebel entspricht, wirkt-auch hier wieder mit seiner seitlichen Rippe auf den Schwanz des Hahnes i, so dafs derselbe nach dem Feuern in die Ruhelage, Fig. ı, zurückbewegt wird.
Die beschriebene Einrichtung ermöglicht es, durch Zurückschieben des Riegels o von Hand den Spannhebel l und den Hahn i aus der gespannten Stellung, ‚Fig. 3, langsam in die. Ruhelage, Fig. 1, zu bringen, ohne dafs der Hahn feuert. Die Theilel l o c m b können auch mit Vortheil bei zwei-oder vierläufigen Pistolen zum Spannen des Hahnes Anwendung finden.
Während nach dem Patente No. 35720 der Spannhebel (dort mit F bezeichnet) durch einen Schlitz des Abzugsbügels reicht, ist derselbe jetzt ganz innerhalb desselben angeordnet, wodurch die Sicherheit wesentlich erhöht wird.
Um zu verhüten, dafs der Hahn feuert, wenn der Lauf mit dem Gehäuse nicht vorschriftsmäfsig verbunden ist, wird der Verschlufsriegel j mit dem geschlitzten Ansatz j¹ und der Hahn i mit dem Ansatz i¹ versehen. Der Schlitz des Ansatzes j¹ ist so bemessen, dafs die Spitze i² des Hahnes i beim Feuern wohl durchschlagen kann, Fig. 1, der Ansatz i¹ des Hahnes jedoch die Bewegung desselben aufhalt, wenn der Riegel j nicht in die Aussparung h¹ der Rippe h² des Laufes A geschoben ist.
Parent-Ansprüchher:
1. Bei einem Revolverschlofs der durch das Patent No. 35720 geschützten Art der geschlitzte Ansatz (j¹) des Verschlufsriegels (j), gegen den der Ansatz (i¹) des Hahnes (i) beim Feuern anschlägt, wenn der Riegel (j) nicht in die Aussparung (h¹) des Laufes geschoben ist.
2. Die Abänderung des durch Patent No. 35720 geschützten Revolverschlosses in der Weise, dafs der Spannhebel (l) nebst Abzug (a) ganz innerhalb des die Haupttheile des Schlosses (bis auf die Hauptfeder h) enthaltenden Abzugsbügels (k) angeordnet ist.
3. Die auch für gewöhnliche Pistolen anwend-bare Abänderung des durch Patent No. 35720 geschützten Revolverschlosses in der Weise, dafs der Hahn (i) im gespannten Zustande durch Vermittelung der Spannklinke (c) und des Spannhebels (l) von der Klinke (m) gehalten wird, während beim Abfeuern der Hahn durch Yerminelung der Spannklinke und des. Riegels (o) den Spannhebel (l) auslöst.